|
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist ein vollzeitschulisches Ausbildungsangebot. Der Inhalt der Ausbildung entspricht dem 1. Lehrjahr (Grundstufe) des jeweiligen Berufsfeldes. Das BGJ kann teilweise oder vollständig auf eine nachfolgende duale Ausbildung angerechnet werden, vorausgesetzt, diese erfolgt in dem entsprechenden Berufsfeld und das BGJ wurde mit Erfolg abgeschlossen. · der/die berufsschulpflichtige Jugendliche kann zu Schuljahresbeginn kein Berufsausbildungsverhältnis nachweisen. · er/sie hat die Mittelschule mit Erfolg abgeschlossen oder einen vergleichbaren Schulabschluss erlangt. Die Ausbildung gliedert sich in 13 Unterrichtsstunden allgemeinen und berufstheoretischen Unterricht und 21 Unterrichtsstunden fachpraktische Ausbildung. Im Rahmen des BGJ findet ein 14-tägiges Betriebspraktikum statt. Die Anmeldung zum Berufsgrundbildungsjahr erfolgt bis zum Schuljahresbeginn (1. August des jeweiligen Jahres) an der Außenstelle des BSZ „Konrad Zuse“. Eine nachträgliche Aufnahme in das BGJ ist nur bis spätestens einen Monat nach Ausbildungsbeginn möglich, vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze. Unter der gleichen Prämisse können auch Berufsschulpflichtige aufgenommen werden, denen im gleichen Berufsfeld während der Probezeit in der dualen Ausbildung gekündigt wurde. |